Aufgaben Abteilungsleiter

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Aufgaben des Abteilungsleiters

Der Abteilungsleiter ist für einen funktionierenden Betrieb der Abteilung verantwortlich. Er wird dabei vom Jugendleiter, vom Sportwart, dem Pressewart, vom Kassenwart und von den Mannschaftsführern unterstützt. Der Abteilungsleiter vertritt die Abteilung nach außen. Er ist Ansprechpartner für Trainer, Mitglieder, Vertreter des Hauptvereins, Eltern, Verbänden, Verwaltungen. Er hat Stimmrecht bei den Vorstandssitzungen der Abteilung und bei den Abteilungssitzungen des Hauptvereins sowie bei der jährlich stattfindenden Vereinsversammlung.

Der Abteilungsleiter ist einerseits dem Präsidium und andererseits den Mitgliedern der Tischtennisabteilung verantwortlich. Er ist direkter Ansprechpartner für das Präsidium.


Aufgabe: Abteilungsversammlung

Die Abteilungsversammlung findet jährlich statt. Sie sollte spätestens bis zum 15.Februar stattgefunden haben.

Einladen zur jährlich stattfindenden Abteilungsversammlung.
Der Abteilungsleiter ist verpflichtet, eine außerordentliche Abteilungsversammlung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung dies verlangt.

Der Termin jeder Abteilungsversammlung ist mit deren Einberufung unter Beifügung der Tagesordnung dem Präsidium mitzuteilen.

Protokoll an Geschäftsstelle
Die Protokolle der Abteilungsversammlungen und der Abteilungsvorstandssitzungen sind binnen vier Wochen bei der Geschäftsstelle des Vereins zu hinterlegen.


Aufgabe: Teilnahme an Sitzungen

Die Abteilungsvereine sind verpflichtet, dem Präsidium regelmäßig über ihre sportliche und wirtschaftliche Entwicklung zu berichten. Sie haben dem Präsidium binnen vier Monaten seit Ende ihres Geschäftsjahres ihren Jahresabschluss vorzulegen.

Der Abteilungsleiter berichtet dem Präsidium während der Vorstandssitzung. Die Vorstandssitzung findet alle 2 Monate statt. Es wird dazu schriftlich per Post und per Email unter Angabe der Tagesordnung eingeladen.


Aufgabe: Sportförderung

Der Abteilungsleiter reicht Anträge zur Bezuschussung von Anschaffungen der Abteilung bei der Geschäftsstelle ein.


Aufgabe: Spielbetrieb

Der Abteilungsleiter sorgt für einen reibungslosen Spiel- und Trainingsbetrieb. Er achtete darauf, dass der Sportwart alles dazu Notwendige rechtzeitig veranlasst.

Hallenzeiten: Die Hallenzeiten müssen halbjährlich neu beantragt werden. Der Antrag wird von der Geschäftsstelle gestellt. Der Abteilungsleiter informiert die Geschäftsstelle über die gewünschten Zeiten. Der Abteilungsleiter achtet darauf, dass die Hallenzeiten optimal ausgelastet sind.

Wenn für Turniere erweiterte Hallenzeiten notwendig sind, achtet der Abteilungsleiter darauf, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird. Ebenfalls kann für Heimspiele bei 6er Mannschaften ein Antrag auf verlängerte Hallenzeiten gestellt werden.

Aufgabe: Ehrungen

Die Abteilungen können selbständige Ehrungen ihrer Mitglieder für besondere sportliche Erfolge und Verdienste oder für sonstige besondere Verdienste für die Abteilung vornehmen. Sie können durch Beschluss der Abteilungsversammlung einen Ehrenvorsitzenden der Abteilung ernennen. Die Ehrungen nimmt der Abteilungsleiter vor.